Vergabeablauf

Wir freuen uns sehr, dass Sie sich für einen unserer Schützlinge interessieren. Sie können uns bei Fragen oder Interesse unter 0676/6412875 oder office@wirfuerstier.at gerne kontaktieren.
Damit Sie wissen wie unser Vermittlungsablauf im Detail aussieht, finden Sie hier eine kurze Darstellung.

1. Kontaktaufnahme und Vorgespräch

Nach Kontaktaufnahme, führen wir ein Vorgespräch mit dem künftigen Tierhalter. Sie sollten mit Fragen nach Wohn- und Arbeitsverhältnissen, den anderen Familienmitgliedern, anderen Tieren, Erwartungen die Sie an das Tier und das Tier an sie hat, sowie nach der Urlaubsversorgung des Tieres, rechnen. Sind alle Fragen und Gegebenheiten geklärt, reservieren wir das Tier für Sie.

2. Erstbesuch des Tieres

Ein Besuch bei der Pflegestelle ist nach Absprache mit uns jederzeit möglich. Je besser Sie das Tier vorher kennen, desto unwahrscheinlicher sind danach Überraschungen. Bei Hunden ist der vorherige Besuch unbedingt notwendig. Wir empfehlen Ihnen auch, mehrmals mit dem Hund spazieren zu gehen und längere Zeit mit ihm zu verbringen. Dadurch fällt dem Hund die Eingewöhnungsphase bei Ihnen wesentlich leichter, weil er Sie schon ein wenig kennt.

3. Übergabe des Tieres

In der Regel werden Tiere von uns zu ihrem neuen Zuhause gebracht. Es bedeutet auch für das Tier meist deutlich weniger Stress mit seinem Betreuer in sein neues Zuhause zu kommen. Alle noch auftretenden Fragen werden vor Ort beantwortet und wertvolle Tipps im Umgang mit dem Tier gegeben. Nun kann das neue Haustier bei Ihnen einziehen. Dafür schließen wir einen Überlassungsvertrag mit Ihnen ab, diesen können Sie sich hier genauer ansehen.
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4. Eingewöhnungszeit

In der Regel verläuft sie relativ unproblematisch. Natürlich können vorübergehende Probleme wie Unsauberkeit, Stressdurchfall, Appetitlosigkeit, Unsicherheit u.a. auftreten, diese lösen sich aber nach der Eingewöhnung meist schnell. Scheuen Sie sich nicht uns anzurufen, um von unserer Erfahrung zu profitieren. Oft sind es nur kleine Missverständnisse in der Tier-Mensch-Kommunikation oder kleine Erziehungshinweise, die einen großen Unterschied ausmachen und zu einem harmonischen Miteinander führen.

5. Besuch im neuen Zuhause des Tieres

In unserem Überlassungsvertrag behalten wir uns die Möglichkeit vor, das adoptierte Tier nach Voranmeldung zu besuchen. Dabei geht es uns nur um das Wohlbefinden des Tieres. Bei Katzen muss Kastration nachgewiesen werden. Meist handelt es sich hierbei um einen reinen „Besuch“, einem der erfreulichsten Momente in unserer Arbeit, bei dem wir sehen, wie unsere Schützlinge letztendlich doch noch ein „Happy End“ finden konnten.

Rückgabe eines Tieres

In ganz vereinzelten Fällen stellt sich zu einem späteren Zeitpunkt heraus, dass es doch nicht die richtige Entscheidung war dieses Tier, oder überhaupt ein Tier zu adoptieren. Bitte haben Sie keine Scheu uns zu kontaktieren und das Tier nicht einfach in eines der überfüllten Tierheime zu bringen. Wir nehmen unsere Schützlinge natürlich wieder in unseren liebevollen Pflegestellen auf und bemühen uns um ihre weitere Zukunft.

Was „kostet“ ein Tier?

Tiere sind aus gesellschaftspolitischer Sicht keine Ware, demnach können sie auch keinen „Preis“ haben. Um unsere Tiere aber vor willkürlichen und unüberlegten Entscheidungen der Interessenten zu bewahren bzw. ihren Wert zu mindern, verlangen wir eine Schutzgebühr für unsere Tiere.
Jungkatzen mit vollständiger Grundimmunisierung 50 Euro
Jungkatzen mit erster Impfung 30 Euro
Kastrierte und geimpfte ältere Katzen 50 Euro
Hunde geimpft und kastriert 200 Euro

Diese Schutzgebühr ist als Kostenbeitrag zu verstehen. Die Kosten, die wir für das Tier aufgewendet haben, belaufen sich meist auf wesentlich mehr. Ausnahmen bestehen bei sehr alten und/oder problematischen Tieren sowie bei chronisch kranken Tieren.

Ansprechperson

Alice Siebenbrunner

Obfrau

Direkt zu erreichen Mo-So von 09:00 – 18:00 Uhr unter +43 676 6412875.