In Österreich besteht eine gesetzliche Kastrationspflicht für alle Katzen, die Freigang haben, einschließlich derer auf Bauernhöfen, seit 2005 (Freigänger) bzw. 2016 (Bauernhofkatzen).
Diese Pflicht gilt für Katzen beiderlei Geschlechts und soll die unkontrollierte Vermehrung und Verbreitung von Krankheiten verhindern und somit unnötigem Tierleid entgegenwirken.
Bei Verstößen gegen die Kastrationspflicht können bei Kontrollen Strafen verhängt werden.
Die Kastration von Katzen bietet ausschließlich Vorteile – wie die Verhinderung unerwünschter Fortpflanzung, eine höhere Lebenserwartung und eine Reduzierung von Gesundheitsrisiken, wie z.B. bestimmte Krebsarten, Gebärmutterentzündungen oder die Übertragung von Krankheiten durch Revierkämpfe. Auch das Verhalten wird durch die Kastration positiv beeinflusst: Rolligkeit, Markierungsverhalten und Aggressivität werden vermindert, was zu einem entspannteren Zusammenleben führt.

